Wichtiger Hinweis: Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch. Sie enthalten wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten. Mit Ihrer Zustimmung erklären Sie sich mit allen Bestimmungen einverstanden, auch wenn diese von der gesetzlichen Regelung abweichen oder ungewöhnlich erscheinen mögen.
1. Neuanfertigungen von Kleidungsstücken im Atelier
1.1 Die Manufaktur fertigt Kleidungsstücke nach Mass an. Der Prozess beginnt mit einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem die Wünsche, das Modell und die Materialien besprochen werden.
1.2 Nach der Vermessung wird eine schriftliche Offerte erstellt. Diese stellt ein unverbindliches Angebot dar. Erst mit der Anzahlung wird die Offerte zu einem verbindlichen Vertrag. Sobald die Anzahlung erfolgt ist, beginnt die Manufaktur mit der Massanfertigung.
1.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer separaten Datenschutzerklärung, die unter https://www.diemanufakturgmbh.ch/datenschutzerklaerung eingesehen werden kann
1.4 Während des Prozesses sind mehrere Anproben erforderlich. Häufig wird zunächst ein Prototyp gefertigt, um den Schnitt zu testen. Erst danach wird der endgültige Stoff zugeschnitten.
1.5 Anpassungen am Modell während des Prozesses können eine Anpassung des vereinbarten Preises zur Folge haben.
1.6 Zur Qualitätssicherung können Bildaufnahmen während der Anprobe erstellt werden. Diese werden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet.
1.7 Die Schlussanprobe und Abholung des fertigen Kleidungsstücks erfolgen ca. 14 Tage vor dem Event. Dieser Termin ist verbindlich, um mögliche Korrekturen rechtzeitig durchführen zu können. Wird dieser Termin verschoben, übernimmt die Manufaktur keine Haftung für Verspätungen oder nicht durchführbare Korrekturen.
1.8 Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Rückgaberecht wird nicht eingeräumt
2. Neuanfertigungen von Kleidungsstücken in externen Produktionen
2.1 Kleidungsstücke, die extern produziert werden, werden als Masskonfektion bezeichnet. Die Manufaktur berät die Kundschaft hinsichtlich Modell und Material und nimmt die Vermassung vor.
2.2 Nach Erhalt der Anzahlung wird das Kleidungsstück in Produktion gegeben. Falls die Kundschaft den Auftrag storniert, ist die Anzahlung teilweise erstattungsfähig, sofern keine Kosten für die bereits gestartete Produktion angefallen sind. Die Produktionsdauer beträgt je nach Betrieb und Zeitpunkt der Bestellung ca. 4 bis 8 Wochen.
2.3 Zur Qualitätssicherung können Bildaufnahmen erstellt werden. Diese werden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet.
2.4 Nach Erhalt des Kleidungsstücks erfolgt eine Anprobe mit möglichen Korrekturen im Atelier der Manufaktur.
2.5 Sollte das Kleidungsstück aufgrund eines Vermassungsfehlers oder einer anspruchsvollen Passform nochmals produziert werden müssen, wird die Kundschaft umgehend informiert.
3. Änderung von Kleidungsstücken
3.1 Die Manufaktur ändert oder repariert Kleidungsstücke nach den Wünschen der Kundschaft. Ein Kostenvoranschlag wird vor Beginn der Arbeiten erstellt.
3.2 Unvorhergesehene Mehraufwände, die während des Anpassungsprozesses auftreten, können zusätzliche Kosten verursachen.
3.3 Die Manufaktur übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch qualitativ ungenügende Materialien oder vorhandene Flecken entstehen.
3.4 Die Bezahlung der Änderungskosten erfolgt bei Abholung des Kleidungsstücks.
4. Anpassung von Brautkleidern
4.1 Der erste Abstecktermin erfolgt 10 bis 12 Wochen vor der Hochzeit. Bei schwangeren Kundinnen findet dieser Termin 14 Tage vor der Hochzeit statt.
4.2 Zu den Anpassungsterminen ist maximal eine Begleitperson zugelassen, um der Kundschaft volle Aufmerksamkeit zu gewährleisten.
4.3 Für alle Abstecktermine müssen das Kleid, die passende Unterwäsche und die Brautschuhe mitgebracht werden. Ohne Schuhe kann kein Termin stattfinden.
4.4 Typische Anpassungen umfassen Längenänderungen, das Einfügen von Abnähern, das Verändern von Seitennähten oder das Hinzufügen von Trägern oder Ärmeln. Zusätzliche Kundenwünsche, wie das Verändern der Rockform oder das Hinzufügen von Perlen, können weitere Termine erforderlich machen.
4.5 Secondhand-Brautkleider sind häufig bereits angepasst worden, wodurch der Anpassungsaufwand höher ausfallen kann. Zudem können unvorhergesehene Mehraufwände auftreten, die zusätzlich berechnet werden.
4.6 Zur Qualitätssicherung können Bildaufnahmen erstellt werden. Diese werden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet. Zudem werden bei den Anproben die Körpermasse notiert.
4.7 Die Schlussanprobe ist verbindlich und erfolgt ca. 14 Tage vor der Hochzeit. Ein Versand angepasster Brautkleider ist ausgeschlossen, da nur die persönliche Abholung eine abschliessende Qualitätsprüfung durch die Kundschaft vor Ort gewährleistet.
5. Textilreinigung
5.1 Die Manufaktur bietet die Entgegennahme von Kleidungsstücken zur Textilreinigung an. Diese wird von einem Partnerunternehmen ausgeführt. Einschränkungen oder spezifische Bedingungen für die Reinigung richten sich nach den Vorgaben des Partnerunternehmens.
5.2 Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau kann die Manufaktur, resp. das Partnerunternehmen keine Verantwortung und Haftung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. Die beauftragte Textilreinigung ist berechtigt, einen Auftrag mit Vorbehalt entgegenzunehmen. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen.
5.3 Die Manufaktur und ihr Partnerunternehmen bemühen sich, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Bezahlung und Rückgabe des Abholbelegs. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird das Kleidungsstück im jeweiligen Zustand zurückgegeben.
5.4 Beanstandungen werden sorgfältig geprüft und begründet, und das weitere Vorgehen (Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen mit der Kundschaft festgelegt. Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben bemisst sich nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.
6. Haftungsausschluss
6.1 Die Manufaktur übernimmt keine Haftung für Verschmutzungen, Gebrauchsspuren oder Mängel, die vor Beginn der Arbeiten bereits vorhanden waren.
6.2 Für durch Dritte verursachte Schäden oder unsachgemässe Nutzung übernimmt die Manufaktur keine Haftung. Unsachgemässe Nutzung umfasst u. a. die nicht bestimmungsgemässe Verwendung des Kleidungsstücks, das Nichtbefolgen von Pflegehinweisen oder das absichtliche Verändern des Kleidungsstücks durch unqualifizierte Dritte.
6.3 Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Manufaktur übernimmt keine Haftung für Veränderungen am Körper der Kundschaft, wie Schwangerschaft, Abstillen, Diäten oder Muskelaufbau, die sich auf die Passform von Kleidungsstücken auswirken. Alle allfälligen Korrekturen, die aufgrund solcher Veränderungen notwendig werden, sind kostenpflichtig.
7. Bezahlung
7.1 Anfertigungen und Änderungen sind bei Abholung zu bezahlen. Die Manufaktur kann eine Vorauszahlung verlangen.
7.2 Textilreinigungen sind bei Abholung zu bezahlen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
8.2 Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich der Sitz der Die Manufaktur GmbH. Diese Regelung gilt auch für Kundschaft ausserhalb der Schweiz, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
8.4 Die Manufaktur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.